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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die beschriebenen Leistungen werden von Herrn Thomas Czwing betrieben. Für sämtliche Darstellungen, Buchungen und die Nutzung der Website sowie der darin beschriebenen Dienstleistungen gelten diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Es gelten die jeweils auf der Website veröffentlichten AGB ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Eine Änderung behält sich der Veranstalter vor.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Der Veranstalter betreibt diese Website und diesen Firmenzweig zum Vertrieb von Quadtouren und Quadevents, sowie entsprechende Gutscheine für diese Dienstleistungen. Die angebotenen Touren und Inhalte sowie die dazugehörigen Gutscheine und Preise inkl. 19% Mehrwertsteuer sind auf der Website des Veranstalters beschrieben. Für alle weiteren Angebote bedarf es einer individuellen Kalkulation durch den Veranstalter. Zusätzlich zu den benannten Preisen fallen Kosten für Verpackung und Versand wie folgt an.

2,00 € pro Gutschein

Der Kaufvertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden kommt durch den Kauf eines Gutscheines bzw. durch Annahme des Veranstalters einer Buchung durch einen Kunden zustande. Bei Einzelevents durch eine Auftragsbestätigung. Damit werden die AGB des Veranstalters akzeptiert.

§ 3 Gutscheine

Der Käufer eines Gutscheines ist dafür verantwortlich, dass die entsprechende Person, die an dem jeweiligen Erlebnis teilnehmen soll, die auf der Website und in den AGB beschriebenen Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen. Der Versand bzw. Übergabe des Gutscheins erfolgt ausschließlich nach Zahlungseingang. Die Bezahlung kann per Überweisung oder durch Barzahlung erfolgen. Bei Selbstabholung eines Gutscheines ist vorab eine telefonische Verständigung notwendig. Der Versand eines Gutscheins erfolgt innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang. Die Lieferfrist ist unverbindlich. Lieferfristen können sich bei Streik und Fällen höherer Gewalt verlängern. Das gleiche gilt, wenn Sie etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllen. Schadensersatz bei verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung ist ausgeschlossen.

Für Gutscheine von Vermittlern gelten die jeweiligen AGB der entsprechenden Vermittlerfirma. Der Gutschein muss durch den Teilnehmer bei Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter ausgehändigt werden.

§ 4 Buchung einer Leistung

Gutscheininhaber buchen telefonisch unter Angabe des Vor­und Zunamens, Telefonnummer einen Termin. Teilnehmer ohne Gutschein buchen telefonisch unter Angabe des Vor­und Zunamens, Adresse und Telefonnummer einen Termin. Einen Anspruch auf einen bestimmten Termin hat der Teilnehmer nicht. Eine rechtzeitige Anmeldung mindestens 3 Wochen vorher ist notwendig. Aufgrund saisonal schwankender Nachfrage kann diese Frist kürzer oder länger sein.

§ 5 Stornogebühren

Gutschein: Nach erfolgter Buchung entstehen bis 3 Wochen vor Tourbeginn keine Stornokosten. Der Gutschein behält seine Gültigkeit innerhalb der Gültigkeitsfrist. Bis eine Woche vor Tourbeginn verliert der Gutschein 30 % seiner Wertigkeit. Bei einer Stornierung innerhalb einer Woche vor Tourbeginn verliert der Gutschein 50% seiner Wertigkeit. Bei Nichtantritt des Teilnehmers verliert der Gutschein 80 % seiner Wertigkeit. Bei einer erneuten Einlösung/ Buchung ist diese Differenz durch den Teilnehmer in bar zu entrichten. Die Wertigkeit des Gutscheines bleibt in allen Fällen erhalten wenn eine Ersatzperson geschickt wird.

Teilnehmer ohne Gutschein: Nach erfolgter Buchung entstehen bis 3 Wochen vor Tourbeginn keine Stornokosten. Stornierung bis eine Woche vor Tourbeginn berechnet der Veranstalter 30% des Preises der gebuchten Leistung. Bei einer Stornierung innerhalb einer Woche vor Tourbeginn berechnet der Veranstalter 50% des Preises der gebuchten Leistung. Der Veranstalter berechnet 80 % des Preises bei Nichtantritt der gebuchten Leistung durch den Kunden. Die Berechnung erfolgt durch Rechnungslegung, zahlbar innerhalb 2 Wochen ohne Skonto.

Sonstige durch Auftragsbestätigung gebuchte Leistungen: Die Stornokosten betragen in diesem Fall ohne Berücksichtigung von Fristen pauschal 30% des auf der Auftragsbestätigung vereinbarten Preises.

Die Durchführung aller Leistungen des Veranstalters ist Wetterunabhängig, außer extreme Wetterlagen lassen eine Durchführung nicht zu. Diese Entscheidung obliegt einzig dem Veranstalter. Die Leistungen werden auch bei Regen und geringen Temperaturen erbracht.

Der Veranstalter behält sich vor, einen Termin aufgrund geringer Buchung, höherer Gewalt, technischen Ausfalls oder extremster Wetterlagen ( Hagel, Waldbrandstufen etc) abzusagen oder zu verschieben. Gutscheine verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit. Gutscheinfristen verlängern sich um die Zeit der Verschiebung.

§ 6 Quad Tour

Der Inhalt der QuadTour wird auf der WebSite des Veranstalters beschrieben. Die Leistungen richten sich nach der jeweiligen Tourbeschreibung. Änderungen behält sich der Veranstalter vor. Die Dauer der Tour versteht sich inklusive der Zeit der theoretischen und praktischen Einweisung und versteht sich als Richtwert. Die Streckenlänge versteht sich ebenfalls als Richtwert.

Der Tourpreis ist vor Tourbeginn zu entrichten. Gutscheininhaber geben vor Beginn der Tour den Gutschein im Original ab.

Der Veranstalter führt eine Quad­Tour bzw. Quadwanderung durch und weißt ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei nicht um eine Motorsportveranstaltung oder Wettbewerbsveranstaltung handelt. Ein Missbrauch durch den Teilnehmer und das fahren mit den Quads im Grenzbereich sind ausdrücklich untersagt. Der Veranstalter oder dessen Beauftragter (Tour­Guide) führt eine gründliche theoretische und praktische Einweisung des Teilnehmers durch.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Haftungsansprüche durch Stürze, Verletzungen, etc. schließt der Veranstalter aus. Den Anweisungen des Tour­Guide ist unbedingt Folge zu leisten. Für die Führung eines Quads benötigt der Teilnehmer einen gültigen Führerschein der Klasse B (3) welcher vorgelegt wird. Der Fahrer hat das Quad sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften, Betriebsanleitungen und Straßenverkehrsgesetze zu beachten. Schäden am Fahrzeug während der Tour sind dem Tourguide unverzüglich anzuzeigen. Für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und Folgeschäden haftet der Teilnehmer uneingeschränkt. Bei verursachten Fahrzeugschäden und damit verbundenen Schaden für den Veranstalter durch Nutzungsausfall des Quad oder Vertragsverletzungen haftet der Fahrer in voller Schadenshöhe es sei denn, der Teilnehmer weißt nach, dass der Schaden nicht durch ihn entstanden ist. Die Teilnahme an der Tour unter Alkohol­oder Drogeneinfluss ist ausdrücklich untersagt. Diese Bedingungen sind durch den Teilnehmer vor Tourbeginn nach der Einweisung schriftlich zu bestätigen. Erfolgt diese Bestätigung durch den Teilnehmer nicht, ist eine Teilnahme ausgeschlossen und das Tourgeld bzw. der Gutschein verfällt. Bei Zuwiderhandlung endet die Tour für den entsprechenden Teilnehmer sofort, das bezahlte Tourgeld bzw. Der Gutschein verfällt und anfallende Transportkosten werden dem Teilnehmer separat berechnet. Ein Abbruch der Tour aufgrund eines auftretenden relevanten Mangels am Fahrzeug oder einer Panne behält sich der Veranstalter vor. Der Teilnehmer ist dann berechtigt zu einem anderen Termin die gleiche Tour erneut in Anspruch zu nehmen. Der Veranstalter verpflichtet sich, dass der Teilnehmer an den Ausgangsort der Tour zurückgebracht wird.

Die Tour findet statt, sobald mindestens 4 Teilnehmer gebucht haben. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter eine Terminverschiebung vor. Ein Gutschein dessen Frist dadurch überschritten wird behält für diese Verzögerung seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückvergütung entsteht dadurch nicht.

Der Veranstalter behält sich eine kurzfristige Terminverschiebung in folgenden weiteren Fällen vor, ohne dass ein Anspruch auf Rückvergütung oder Schadenersatz entsteht:

extremen Witterungslagen (Hagel, entsprechende Waldbrandstufen o. ä.)

Ausfall, Beschädigung oder Diebstahl des oder der Fahrzeuge oder höherer Gewalt.

Krankheit des/ der Tourguide(s)

Veranstaltungen die auf der Strecke stattfinden, und nicht umfahren werden können.

Die Tour findet auch bei regnerischem und/oder kaltem Wetter statt. Der Teilnehmer ist dazu aufgefordert sich entsprechend der Witterung zu bekleiden und eventuell Ersatzkleidung mitzunehmen. Schutzhelm, Handschuhe und gegebenenfalls eine Regenkombi stellt auf Wunsch der Veranstalter. Sprit wird durch den Veranstalter gestellt.

Das Quad wird in einem einwandfreien, betriebssicheren und verkehrssicheren Zustand an den Teilnehmer übergeben. Er erhält eine ausführliche Einweisung in die technischen Funktionen sowie die Bedienung des Fahrzeugs durch den Veranstalter. Ein Anspruch des Teilnehmers auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht nicht. Die Fahrzeuge sind im Rahmen der gesetzlichen Regelung haftpflichtversichert. Es besteht Helmpflicht.

§ 7 vereinbarte Leistungen durch Auftragsbestätigung

Leistungsumfang, Preis und Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem Inhalt der jeweiligen Auftragsbeschreibung. Dieser gilt mit der Auftragsbestätigung in vollem Umfang als bestätigt und akzeptiert.

Wenn nicht gesondert vereinbart wird die Veranstaltung auch bei Regen oder niedrigen Temperaturen durchgeführt. Bei extremen Wetterlagen behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen ohne das daraus Schadenersatzansprüche entstehen.

§ 8 Widerrufsrecht

Es gilt das gesetzlich geregelte Widerrufsrecht und die entsprechenden Widerrufsfristen.

§ 9 Mindestvoraussetzungen

gültige Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. Klasse B Körpergröße 1,60m – 2,00m Maximales Körpergewicht von 120,00 kg Körperlich und geistig gesunde Verfassung


§ 10 Fotorechte

Der Veranstalter behält sich vor, Fotos, Digitalbilder und / oder Videos während der Veranstaltung oder der Tour anzufertigen und für Werbezwecke oder Veröffentlichungen zu nutzen.

Der Teilnehmer gibt hierzu seine Zustimmung.

Diese kann durch den Teilnehmer widerrufen werden, indem er dies ausdrücklich und unmissverständlich dem Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen bis spätestens zum Ende der Veranstaltung oder Tour mitteilt.

§ 11 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die gegenüber dem Veranstalter abgegeben werden, bedürfen der Schriftform.

§ 12 Schutzrechte

Die Inhalte dieser Website sowie die eingesetzte Software unterliegen Schutzrechten und Rechtsvorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums. Diese Rechte erkennen Sie an. Sie erkennen auch an, dass werbliche Inhalte des Veranstalters auf dieser Website und auch andere Informationen, die Sie auf dieser Website erhalten, durch Urheberrechte, Marken, Patente oder sonstige Schutzrechte oder Gesetze geschützt sind.

Ohne schriftliche Einverständniserklärung des Veranstalters, dürfen Sie Inhalte oder Werke, die auf dieser Website abrufbar sind oder zugänglich gemacht werden, weder ganz noch teilweise nutzen, ändern, vermieten, verleasen, verleihen, verkaufen, vertreiben oder umgestalten.

§ 13 Erfüllungsort – Gerichtsstand – Rechtswahl

Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort­und Zahlungsort der Geschäftssitz des Veranstalters. Es gilt das Recht der BRD.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

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